
Im «Waldstätterhof» in Brunnen fand am 1. Juli 2025 ein brandaktueller Anlass zum Thema «Bauen im Rechtsdschungel – wenn Einsprachen den Fortschritt blockieren» statt. (Text aus Bote der Urschweiz)..
Der Zufall wollte es, dass sich am Dienstagabend ein öffentliches Behörden- und Gewerbegespräch mit demselben Thema befasste wie eine gleichentags erschienene nationale Studie: mit missbräuchlichen Einsprachen im Bauwesen.
Es sei heute schlicht zu einfach, Wohnbauprojekte zu verhindern oder zu verzögern, heisst es in der Studie, in der 440 Juristinnen, Bauherren und Beamte befragt worden waren (der «Bote» berichtete am Mittwoch). Der Anlass in Brunnen war organisiert durch den Regionalverband Rigi-Mythen und den Kantonal Schwyzerischen Gewerbeverband.
Rund zehn Prozent Einsprachen
Fachliche Referate hielten am Dienstagabend Vital Zehnder (Präsident des Verwaltungsgerichts), Roman Schlömmer (Bezirksrat Küssnacht) und Andrea Campi (Geschäftsführer Halter AG) sowie auch Nationalrat Heinz Theiler. In den äusserst interessanten Ausführungen war immer wieder Thema, wie Einsprachen Bauten verhindern. In diesem Zusammenhang lieferte Zehnder ernüchternde Zahlen zu Bauverfahren im Kanton Schwyz im Jahr 2024: Bei den insgesamt 2176 Baugesuchen kam es zu 281 Einsprachen. Was wiederum heisst, dass von 2176 Baugesuchen 1895 ohne Einsprache bewilligt wurden.
2024 hat der Regierungsrat über 103 Beschwerden zu Bauverfahren entschieden, davon 60 abgewiesen und 43 gutgeheissen. Das Verwaltungsgericht fällte 48 Beschwerdeentscheide, davon wurden 40 abgewiesen und 8 gutgeheissen. Schliesslich entschied das Bundesgericht 13 Mal zu Baugesuchen im Kanton Schwyz, wobei alle abgewiesen wurden.
Richter durchleuchtet nationale Studie
In der nationalen Studie der Bundesämter für Raumentwicklung und Wohnungswesen wurden verschiedene Forderungen gestellt. Vital Zehnder, Präsident des Schwyzer Verwaltungsgericht, nahm die Gelegenheit wahr, diese Forderungen zu durchleuchten. In der Studie wird gefordert, dass die Hürden für die Legitimation von Baueinsprachen angehoben werden sollen, indem eine direkte und besondere Betroffenheit zum Bauprojekt vorliegen müsse. Dazu sagte Gerichtspräsident Zehnder, dass es heute «wirklich nicht sehr viel» brauche, um zu einer Einsprache berechtigt zu sein.
Heute gilt, dass zu einer Einsprache berechtigt ist, wer innerhalb von 100 Metern zu einem Bauprojekt wohnt. «Das ist sicher ein Punkt, den es zu überdenken gilt», sagte Zehnder – eine Anpassung des Gesetzes müsse aber auf Bundesebene erfolgen.
Der aktuelle Zustand ist auch, dass nicht gebaut werden kann, solange ein Verfahren läuft. In der Studie wird gefordert, dass Baurechtsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen werden soll. Dass also gebaut werden kann, auch wenn die Gerichte noch nicht abschliessend entschieden haben. «Ich finde das problematisch», sagte Zehnder, denn im Kanton Schwyz haben 2024 vom Verwaltungsgericht rund ein Viertel der Beschwerden gegen ein Baugesuch recht erhalten. Es führe zu Problemen, so Zehnder, wenn bereits mit dem Bau begonnen worden sei und dann ein negativer Entscheid eines Gerichts komme.
Fraglich, ob kürzere Fristen nützen
Ein weiterer Vorschlag der Studie ist, die Instanzen zu dezimieren. Heute geht ein Baugesuch nach der Bewilligung durch die Gemeinde als Beschwerde erst an die Regierung und dann an das Verwaltungsgericht. Es sei im Kanton Schwyz bereits einmal Thema gewesen, dass direkt nach der Behandlung durch die Gemeinde ans Verwaltungsgericht gelangt werden könne, «dies wurde aber schliesslich abgelehnt».
Ob die Fristen für die Behörden verkürzt werden sollten, ist für Zehnder fraglich: «Ich weiss nicht, ob damit Zeit gewonnen werden kann», denn heute seien im Kanton Schwyz die üblichen Fristen für die Gerichte bereits festgelegt, und wenn ein Fall länger dauere, habe das meist auch seine Gründe.





